e-TOLL für Anhänger – Lieferwagen mit Anhänger Lkw und Minibagger

E-TOLL für Anhänger ändert sich ab dem 21. September 2026. Der Präsident hat unterschrieben Änderungsgesetz zu den Gebührenregelungen im e-TOLL-System. Nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften für die Mautpflicht ist nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger entscheidend. Ausschlaggebend wird zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs.

Das bedeutet, dass ein Pkw, ein Pick-up-Truck oder ein leichter Lieferwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen nicht der E-TOLL-Gebühr unterliegt, nur weil er zusammen mit einem Anhänger eine Kombination mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen bildet.

Wie funktionieren die aktuellen E-TOLL-Vorschriften?

Gemäß den bis zum 20. September 2026 geltenden Vorschriften umfasst das e-TOLL-System Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t. Im Falle eines Fahrzeugs mit Anhänger wird daher das zGG des gesamten Gespanns berücksichtigt.

In der Praxis kann selbst ein Pkw oder Lieferwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t als Schwerlastfahrzeug für das e-TOLL-System eingestuft werden, wenn die Summe der zulässigen Gesamtgewichte nach dem Anhängen eines Anhängers 3,5 t überschreitet.

Der Fahrer muss das Fahrzeug dann im System registrieren, die Übermittlung von Standortdaten sicherstellen und die Fahrten auf mautpflichtigen Straßen ordnungsgemäß abrechnen.

Wie ändern sich die e-TOLL-Regeln für Anhänger?

Die Novelle ändert die Art und Weise, wie Fahrzeugkombinationen eingestuft werden. Die Gebührenpflicht gilt für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t und für Kombinationen aus einem solchen Fahrzeug und einem Anhänger oder Sattelanhänger.

Die wichtigste Regel wird also sehr einfach sein:

Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs 3,5 t nicht überschreitet, unterliegt die Kombination nicht der E-Maut-Gebühr nur wegen des Anhängens eines Anhängers.

DMC-Anhänger werden bei der Feststellung der E-Maut-Pflicht nicht mehr berücksichtigt. Das offizielle Ziel der Novelle ist die Reduzierung des administrativen und finanziellen Aufwands für die Besitzer und Nutzer von Fahrzeugen bis 3,5 t, die Anhänger oder Auflieger nutzen.

Neue Regeln e-TOLL für Anhänger werden besonders wichtig für Unternehmer und private Nutzer von Personenkraftwagen, Pickups und leichten Nutzfahrzeugen.

Wer wird von der e-TOLL-Gebührenbefreiung ausgenommen?

Die Änderung wird sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer von Bedeutung sein. Sie wird unter anderem folgenden Gruppen zugutekommen:

  • Bauunternehmen und Dienstleistungsunternehmen, die Anhänger zum Transport von Maschinen, Minibagger, Gerüste, Stampfer und andere Ausrüstung,
  • Unternehmer, die Anhänger-Abschleppwagen für den Transport von Autos und Maschinen nutzen,
  • Handwerker und Montageteams, die sich mit Lieferwagen mit Anhängern bewegen,
  • Firmen, die Boote, Motorräder, Quads oder Freizeitausrüstung transportieren,
  • Eigentümer Bootsanhänger, Camping-, Motorrad- und Güter-,
  • Nutzer von Pickups, SUVs und Bussen, die Anhänger mit größerer Ladekapazität ziehen.
e-TOLL-Gebühren für Bootsanhänger LKWs
Die Änderung wird auch für Nutzer von Bordwandanhängern von Bedeutung sein
Auto z przyczepą motocyklową: Opłaty e-TOLL
Die neuen Regeln werden auch Autos bis 3,5 Tonnen umfassen, die Motorradanhänger ziehen.

Die Befreiung war nicht auf Wohnwagen oder private Fahrten beschränkt. Ausschlaggebend wird DMC des Zugfahrzeugs, nicht die Art der transportierten Ladung oder der Verwendungszweck des Anhängers.

Beispiel: Lieferwagen mit einem Tiefladeranhänger

Angenommen, ein Unternehmer nutzt einen Lieferwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und einen Anhänger-Tieflader mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t.

Die DMC des gesamten Teams beträgt in diesem Fall 7 t. Gemäß den bis zum 20. September 2026 geltenden Vorschriften ist die Überschreitung der Schwelle von 3,5 t mit der Nutzung von e-TOLL auf den vom System erfassten Straßen verbunden.

Ab dem 21. September 2026 ist eine solche Kombination nicht mehr von e-TOLL betroffen, da das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs selbst 3,5 t nicht überschreitet.

Anders wird es bei einem Zugfahrzeug sein, dessen zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t übersteigt. Ein solches Fahrzeug wird weiterhin gebührenpflichtig sein, auch wenn es mit einem Anhänger fährt.

Wird das

Arten von Anhängern, die von den neuen E-TOLL-Regeln betroffen sind
Die Art des Anhängers entscheidet nicht über die Pflicht zur Nutzung von e-TOLL.

Das zulässige Gesamtgewicht und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers sind nicht ausschlaggebend für die Verpflichtung zur Nutzung des e-TOLL-Systems, wenn das Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t hat.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die Anhängerparameter gänzlich ignoriert werden können. Es müssen weiterhin unter anderem beachtet werden:

  • zulässigen Anhängelast, die für das Fahrzeug angegeben ist,
  • maximal zulässiges Gesamtgewicht des Gespanns,
  • Istmasse des Fahrzeugs,
  • zulässiger Achslasten,
  • erforderliche Führerscheinkategorie,
  • Prinzipien für Auflaufbremsen und Kupplungseinrichtungen,
  • Beschränkungen, die sich aus den Zulassungs- und Genehmigungsnachweisen für Fahrzeuge ergeben.

Die Novelle ändert die Regeln für die Erhebung von Mautgebühren. Sie erhöht weder die zulässige Anhängelast noch die technischen Möglichkeiten des Fahrzeugs.

Der Führerschein bleibt unverändert

Die Befreiung von e-TOLL bedeutet keine Änderung der erforderlichen Fahrerlaubnis für das Führen des Gespanns. Abhängig von den Parametern des Fahrzeugs und des Anhängers kann weiterhin ein Führerschein der Klasse B, der Code 96 oder die Klasse B+E erforderlich sein.

Vor Beginn der Reise sollte daher nicht nur das zulässige Gesamtgewicht des Autos, sondern auch das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, die technischen Möglichkeiten des Fahrzeugs und der Umfang der eigenen Fahrerlaubnis geprüft werden.

e-TOLL für Anhänger – ab wann gelten die neuen Regeln?

Das Gesetz wurde am 22. Juli 2026 im Gesetzblatt unter der Nummer 982 verkündet. Die Bestimmungen zu den neuen Gebührenregelungen treten in Kraft 21. September 2026., also nach Ablauf von 60 Tagen ab dem Tag der Veröffentlichung.

Bis zum 20. September 2026 gelten die bisherigen Regeln. Übersteigt das zulässige Gesamtgewicht von Pkw und Anhänger 3,5 t, kann die Kombination weiterhin der e-TOLL-Pflicht unterliegen.

Der Gesetzestext kann direkt eingesehen werden unter Gesetzblatt – GBl. von 2026, Pos. 982.

Was passiert mit dem Geld, das sich auf dem e-TOLL-Konto befindet?

Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, Gelder für Fahrzeuge zurückzufordern, die nach einer Gesetzesänderung nicht mehr der elektronischen Gebühr unterliegen.

Die Rückgabe erfolgt auf Anfrage des Nutzers. Die Anfrage muss innerhalb der Frist. 6 Monate ab dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes.

Autobesitzer mit Anhängern sollten daher nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften ihr.

Fahrzeug bis 3,5 t mit Anhänger Lkw und Befreiung von e-TOLL
Neue Vorschriften bedeuten weniger Formalitäten für Benutzer von Fahrzeugen bis 3,5 t mit Anhängern.

Große Erleichterung für Anhängerbenutzer

Neue Regeln bedeuten nicht nur keine Mautgebühren, sondern auch weniger Formalitäten. Unternehmen und Privatpersonen, die Fahrzeuge bis 3,5 t mit Anhängern nutzen, müssen das e-TOLL-System nicht mehr nutzen, nur weil das zulässige Gesamtgewicht des gesamten Gespanns 3,5 t übersteigt.

Dies ist eine besonders wichtige Änderung für Benutzer von Tiefladern, Baustoffanhängern, Bootsanhängern, Motorradanhängern, Campinganhängern und Anhängern für den Transport von Maschinen und Geräten.

Änderungen in Bezug auf e-TOLL für Anhänger Dadurch wird die Nutzung von Anhängern, die von Personenkraftwagen, Pickups und leichten Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t gezogen werden, erleichtert.

Ab dem 21. September 2026 wird das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs über die Pflicht zur Nutzung von e-TOLL entscheiden, und nicht das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs und des Anhängers.

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