Änderungen der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 und Pkw-Anhänger
2020 ist ein Jahr vieler Änderungen in der Straßenverkehrsordnung, die ursprünglich ab dem 1. Juli gelten sollte. Dieser Termin hat sich leicht verschoben, aber wir können sicher sein, dass die neuen Regelungen bald – noch in diesem Jahr – in Kraft treten werden. Sie beinhalten auch Änderungen, die in gewissem Umfang auch Besitzer von Pkw-Anhängern betreffen werden – schauen wir uns an, welche der neuen Regelungen es wert sind, besondere Aufmerksamkeit zu schenken!
Dokument vergessen? Mach dir keine Sorge!
Die ersten wesentlichen Änderungen für Autofahrer – sowohl für diejenigen, die mit als auch ohne Anhänger auf polnischen Straßen fahren – betreffen die Frage der Dokumentation bei Straßenkontrollen. Bereits vor zwei Jahren wurde beschlossen, dass Personen, die einen polnischen Führerschein besitzen und innerhalb des Hoheitsgebiets unseres Landes reisen, keine Zulassungsbescheinigung und kein Dokument zur Bestätigung ihrer Versicherung vorlegen müssen. Nun wurden diese Regelungen aktualisiert, was weitere Vorteile für Autofahrer mit sich bringt – ab dem 5. Dezember 2020 ist die Mitführung eines Führerscheins nicht mehr erforderlich. Bei der Kontrolle werden alle Daten und Berechtigungen im zentralen Fahrerregister überprüft.
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie aufgrund der geänderten Vorschriften Ihren Führerschein zu Hause lassen und ihn über eine Anwendung auf Ihrem Telefon namens mObywatel nutzen können.
Erleichterung des Fahrzeugzulassungsverfahrens
Auch für Pkw-Fahrer und Anhängerbesitzer dürften Änderungen im Zusammenhang mit der Fahrzeugzulassung von großem Interesse sein. Das erste ist die Möglichkeit, Ihre aktuellen Nummernschilder zu belassen – wie Sie wissen, müssen Sie für den Austausch dieser Nummern zahlen, und die neuen Vorschriften ermöglichen es Ihnen, diese Kosten zu vermeiden. Auch die derzeit obligatorische Gebühr für die Prüfplakette und den Fahrzeugausweis entfällt.
Ein weiterer Komfort besteht in der Möglichkeit, alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Zulassung eines Fahrzeugs, einschließlich eines Anhängers, über den Ausstellungsraum zu erledigen. Dadurch spart der Käufer nicht nur Zeit bei der Erledigung der Formalitäten, sondern holt das zugelassene Fahrzeug auch im Ausstellungsraum ab. Diese Änderung tritt am 4. Juni 2021 in Kraft.
Ein großer Komfort wird auch die Möglichkeit sein, ein Fahrzeug (auch vorübergehend) am Ort des vorübergehenden Wohnsitzes anzumelden. Der Fahrer eines neu gekauften Anhängers oder Autos kann auch die vorübergehende Registrierung beim Kreisamt in Anspruch nehmen, das für den Ort des Kaufs oder der Abholung des Fahrzeugs zuständig ist. Das macht es für viele Menschen viel einfacher.
Eine weitere Änderung der Straßenverkehrsordnung 2020 ist die Möglichkeit, Pkw vorübergehend aus dem Verkehr zu ziehen. Dies gilt jedoch nicht für Anhänger, denn solche mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen können für längere Zeit außer Dienst gestellt werden – dies bleibt selbstverständlich unverändert.