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Wettbewerb

WETTBEWERBSORDNUNG

„Erstellen Sie einen Werbeslogan für LORRIES-Anhänger“

§1. Definitionen

Die in dieser Verordnung verwendeten Begriffe (im Folgenden „Verordnung“ genannt) bedeuten: 

  1. „WETTBEWERB“ – Wettbewerb mit dem Titel „Erstellen Sie einen Werbeslogan für Anhänger der Marke LORRIES“, der gemäß den in diesen Bestimmungen festgelegten Bedingungen ausgeführt wird. 
  2. „ORGANIZER“ – Inhaber der Marke LORRIES, STALKO Sp. z o.o. z o. o. sp.k., 00-403 Warszawa, ul. Solec 24/253, NIP-Nummer 9481990793, REGON-Nummer 141434663. 
  3. „TEILNEHMER“ – eine volljährige, voll geschäftsfähige natürliche Person, die freiwillig ihre Teilnahme am Gewinnspiel erklärt. 
  4. „WETTBEWERBSGUTSCHEIN“ – Anmeldeformular für den Wettbewerb. 
  5. „AUSSCHUSS“ – Wettbewerbskommission bestehend aus Vertretern des Veranstalters.

§2. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Bestimmungen legen die Regeln und Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb fest. 
  2. Der Wettbewerb findet auf dem Territorium der Republik Polen im Rahmen der Messe „Poland Boat Show – Warsaw Yacht Salon“ statt, die vom 3. bis 6. November 2022 stattfindet. in Nadarzyn, Aleja Katowicka 62, 05-830 Nadarzyn (im Folgenden: „Messe“). 
  3. Der Wettbewerb beginnt mit der Eröffnung der Messe am 3. November 2022. bei. 10:00 Uhr und endet am 6. November 2022. bei. 17:00. Bewerbungen für den Wettbewerb werden während der Messe angenommen. 
  4. Bei dem Wettbewerb handelt es sich nicht um ein Glücksspiel, eine Tombola, eine gegenseitige Wette, eine Werbelotterie, deren Ergebnis vom Zufall abhängt, oder um irgendeine andere Form eines Glücksspiels, die im Glücksspielgesetz vom 19. November 2009 (Journal der Gesetze 2009, Nr. 201, Punkt 1540, in der jeweils gültigen Fassung). 

§3. Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel

  1. Am Gewinnspiel teilnehmen kann jede volljährige, voll geschäftsfähige natürliche Person, mit Ausnahme der in Abschnitt genannten Personen 2 unten. 
  2. Mitarbeiter des Veranstalters und deren unmittelbare Familienangehörige sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Zu den unmittelbaren Familienangehörigen zählen Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehegatten, Eltern von Ehegatten, Personen in einer Lebensgemeinschaft und Adoptivpersonen sowie die Eltern dieser Personen. 
  3. Vor der Teilnahme am Wettbewerb sollte der Teilnehmer die Bestimmungen lesen. 
  4. Der Gewinnspielcoupon muss eine leserliche Unterschrift des Teilnehmers enthalten, die bestätigt, dass er diese Teilnahmebedingungen gelesen hat, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zustimmt, um die wahre Identität des Teilnehmers festzustellen und den Preis auszugeben, sowie die Verpflichtung dazu das Urheberrecht an den eingereichten Wettbewerbsarbeiten übertragen (Werbeslogans). 
  5. Gewinnspielgutscheine sind kostenlos und zu dem in § 2 genannten Termin am Stand des Veranstalters erhältlich 3 oben. 
  6. Anmeldungen zum Wettbewerb, bei denen es sich um die Einreichung eines vollständig ausgefüllten Wettbewerbsgutscheins handelt, werden auf der Messe am Stand des Veranstalters entgegengenommen. 
  7. Die Teilnahme am Gewinnspiel sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten, einschließlich des Anspruchs auf die Vergabe eines Preises, können nicht auf andere Personen übertragen werden.
  8. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für die Nichteinreichung eines Wettbewerbsbeitrags aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen.

§4. Wettbewerbsregeln

  1. Der Gewinnspielteilnehmer muss den Gewinnspielcoupon vollständig ausfüllen, einen eigenen Werbeslogan und Kontaktdaten angeben, um die Identität des Teilnehmers festzustellen. 
  2. Ein Teilnehmer kann maximal 3 (drei) Wettbewerbsgutscheine ausfüllen und es darf nur ein Preis an einen Teilnehmer vergeben werden. 
  3. Der Wettbewerb ist ein einstufiger Wettbewerb.
  4. Slogans, die rechtswidrige Inhalte enthalten, gegen soziale und moralische Normen verstoßen oder mit den Annahmen des Wettbewerbs (Werbung für Trailer der Marke LORRIES) nicht vereinbar sind, werden nicht berücksichtigt, d. h. sie unterliegen nicht der Bewertung durch die Kommission. 
  5. Der Wettbewerbsteilnehmer erklärt, dass die im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Beiträge Ausdruck seiner eigenen schöpferischen Tätigkeit sind und keine Rechte Dritter, auch nicht deren Persönlichkeitsrechte, verletzen. Für den Fall, dass durch den Beitrag Rechte Dritter, insbesondere Schutz- und Persönlichkeitsrechte, verletzt werden, verpflichtet sich der Teilnehmer, sämtliche Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit der Verletzung dieser Rechte mit Ausnahme der Pflichten und Verantwortlichkeiten des Veranstalters zu erfüllen insoweit ergeben sich aus den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. 

§5. Auszeichnungen

  1. Im Wettbewerb werden drei Gewinner ermittelt.
  2. Der Hauptpreis des Wettbewerbs ist der Biokamin „RAVE“ im Wert von 190 PLN (einhundertneunzig PLN) brutto. Bei den beiden verbleibenden Preisen handelt es sich um eine Reihe von LORRIES-Firmengeschenken im Wert von jeweils 150 PLN (einhundertfünfzig PLN) brutto. 
  3. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf Umtausch des Preises gegen einen anderen Preis oder gegen ein Bargeldäquivalent. 
  4. Der Gewinner des Hauptpreises erhält den Preis durch persönliche Abholung im Büro des Veranstalters zu einem vorher vereinbarten Termin nach Bereitstellung der erforderlichen Informationen gemäß den in § 7 unten genannten Grundsätzen oder per Kurier auf Kosten des Veranstalters danach Bereitstellung der notwendigen Adressinformationen. Die übrigen Gewinner erhalten die Preise nach Angabe der erforderlichen Adressdaten auf Kosten des Veranstalters per Kurier zugesandt. Im Falle einer fehlerhaften Adresse oder Daten des Gewinnspielteilnehmers, die eine wirksame Zustellung des Gewinns verhindern, sowie im Falle der Nichtanforderung des Hauptgewinns innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Gewinnspielergebnisses trotz korrekter Gewinnbenachrichtigung , erlischt der Anspruch auf den Gewinn.

§6. Wettbewerbsergebnisse

  1. Nach Ende des Wettbewerbs, am 10. November 2022. bei. Um 12:00 Uhr wählt das aus Vertretern des Veranstalters bestehende Komitee unter den Teilnehmern drei Gewinner („Gewinner“) aus, deren Einsendungen vom Wettbewerbskomitee am besten bewertet werden. Bei der Bewertung der Wettbewerbsslogans berücksichtigt das Wettbewerbskomitee die Kreativität der Teilnehmer, d. h. der Autor des interessantesten Werbeslogans wird ausgezeichnet. 
  2. Die Gewinner des Gewinnspiels werden telefonisch benachrichtigt. Darüber hinaus wird die Gewinnerliste auf dem Unternehmensprofil auf der Social-Networking-Seite Facebook unter www.facebook.com/Lorriesco bekannt gegeben. Die Teilnehmer erklären sich mit dieser Form der Benachrichtigung einverstanden. 
  3. Der Veranstalter vereinbart mit dem Gewinner des Hauptpreises telefonisch die Bedingungen und das Datum für den Erhalt des Preises. 

§7. persönliche Daten

  1. Gemäß Art. 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates
    vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (ABl. EU L 119/1 vom 4. Mai 2016), im Folgenden bezeichnet zu „DSGVO“, Stalko sp.k. erklärt, dass: 
    • Der Administrator Ihrer Daten ist Stalko sp.k., 00-403 Warszawa, ul. Solec 24/253, NIP-Nummer 9481990793, REGON-Nummer 141434663. 
    • Der Administrator hat einen Datenschutzinspektor (DPO) ernannt, der die Richtigkeit der Datenverarbeitung überwacht. Sie können ihn unter der folgenden E-Mail-Adresse kontaktieren: iod@lorries.pl 
    • Ihre personenbezogenen Daten werden vom Administrator im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs mit dem Titel: „Überlegen Sie sich einen Werbeslogan für LORRIES-Anhänger.“ Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. 6 Buchstaben a. DSGVO. 
    • Personenbezogene Daten werden für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert. 
    • Die vom Wettbewerbsteilnehmer bereitgestellten personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Organisation, Förderung und Durchführung des Wettbewerbs, zur Veröffentlichung von Informationen über die Gewinner des Wettbewerbs sowie zu Archivierungszwecken und zur Rechenschaftspflicht gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 verarbeitet des Europäischen Parlaments und des Rates [1] zum Datenschutz personenbezogener Daten, im Folgenden DSGVO genannt,
    • Stalko sp. z o. Sie beabsichtigen nicht, Ihre Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu übertragen.
    • Sie haben das Recht, auf Ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen und diese zu berichtigen, die Löschung zu verlangen, die Verarbeitung einzuschränken und der Datenverarbeitung zu widersprechen. 
    • Ihre personenbezogenen Daten können anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, einschließlich IT-Unternehmen und gesetzlich autorisierten Unternehmen. 
    • Der Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten kann Unternehmen (Verarbeitern) gewährt werden, denen Stalko sp.k. ordnet die Durchführung von Tätigkeiten an, die die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten können.
    • Personen, deren personenbezogene Daten vom Administrator verarbeitet werden, haben das Recht: eine Beschwerde beim Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten einzureichen (an die Adresse des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten, ul. Stawki 2, 00-193 Warschau).
    • Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, aber notwendig, damit der Administrator den Wettbewerb organisieren und die Gewinner über die Vergabe der Preise informieren kann.
    • Der Administrator verarbeitet personenbezogene Daten von Wettbewerbsteilnehmern nicht ausschließlich auf der Grundlage einer automatisierten Verarbeitung, einschließlich Profiling.
  2. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer umfasst folgenden Datenumfang: 
    • Vorname und Nachname,
    • E-Mail-Adresse, 
    • Telefonnummer, 
  3. Die Daten und die E-Mail-Adresse des Teilnehmers werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels und zur Vergabe von Preisen verwendet. 
  4. Weigerung des Gewinners des Wettbewerbs, die im Abschnitt genannten Daten bereitzustellen 5 oben kann dazu führen, dass die Vergabe des Preises verweigert wird. 

§8. Verstoß gegen die Vorschriften

  1. Jeder Verstoß gegen die Wettbewerbsordnung verhindert die weitere Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb. Die Entscheidung hierzu trifft der Veranstalter. 
  2. Als Verstöße gegen die Verordnung gelten insbesondere: 
    • Angabe falscher oder unrichtiger personenbezogener Daten; 
    • Einreichen einer Arbeit zum Wettbewerb, die gegen § 4 verstößt 3 und 4 der Verordnung; 
    • ein Versuch, den Verlauf des Wettbewerbs rechtswidrig zu beeinflussen – insbesondere durch Drohungen, Betrug und Erpressung. 
  3. Die Entscheidung über den Ausschluss vom Wettbewerb wird dem ausgeschlossenen Teilnehmer über die von ihm bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten mitgeteilt. Die Entscheidung des Veranstalters ist bindend und endgültig. 

§9. Urheberrechte ©

Die Regelungen finden Sie auf der Website unter: www.lorries.pl/konkurs

  1. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt der Teilnehmer, dass er Urheber und Urheberrecht an dem von ihm eingereichten Wettbewerbswerk ist und dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. 
  2. Mit der Einreichung von Wettbewerbsarbeiten werden dem Veranstalter sämtliche Urheberrechte zur Nutzung der eingereichten Werke oder Teilen davon in allen Verwertungsbereichen unentgeltlich übertragen, d. h.: 
    • im Bereich der Aufzeichnung und Reproduktion des Werks – Herstellung von Kopien des Werks unter Verwendung einer bestimmten Technik, einschließlich Druck-, Reprographie-, Magnetaufzeichnungs- und Digitaltechniken; im Rahmen des Handels das Original oder die Kopien, auf denen das Werk aufgezeichnet wurde – Inverkehrbringen; 
    • im Hinblick auf die Verbreitung des Werks auf eine andere als die oben genannte Art und Weise – öffentliche Aufführung, Ausstellung, Zurschaustellung, Vervielfältigung, Ausstrahlung und Weiterverbreitung, sowie die öffentliche Zugänglichmachung des Werks in einer Weise, dass jeder an einem Ort Zugang dazu haben kann und Zeit ihrer Wahl. 
  3. Der Autor stimmt der Veröffentlichung des vom Veranstalter eingereichten Werks auf der Website, in sozialen Medien und anderen elektronischen und traditionellen Medien sowie der Nutzung des Werks für Werbezwecke des Veranstalters zu. 
  4. Bei jeder Übertragung von Urheberrechten ist der Veranstalter ohne die Abgabe weiterer Erklärungen berechtigt, das abgeleitete Urheberrecht an dem Werk, das Gegenstand der Übertragung ist, auszuüben, d. h. das Recht, die Verfügung und Nutzung der Studie zu genehmigen, sowie Dritten die Ausübung des abgeleiteten Urheberrechts für ein solches Lied zu gestatten. Der Teilnehmer behält sich nicht das Recht vor, abgeleitete Urheberrechte auszuüben.
  5. Der Gewinner des Wettbewerbs gemäß Art. Gemäß Art. 921 § 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches überträgt der Veranstalter mit der Vergabe des Preises im Wettbewerb die Eigentumsrechte an den im Wettbewerb enthaltenen Werken in den zum Zeitpunkt der Rechtsübertragung bekannten Verwertungsbereichen, insbesondere solchen wie im vorstehenden Absatz angegeben, und zusätzlich im Umfang der derivativen Rechte. Bestimmung des Umfangs der im Abschnitt angegebenen Lizenz Für die Rechtsübertragung gilt Abs. 2 entsprechend.6. Personen, die Wettbewerbswerke einreichen, ermächtigen den Veranstalter, in ihrem Namen Urheberpersönlichkeitsrechte in Bezug auf die im Wettbewerbsbeitrag erfassten Werke auszuüben, insbesondere durch die Entscheidung über die Erstverbreitung des Werkes.7. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte der Wettbewerbsteilnehmer zu respektieren und bei der Nutzung der Wettbewerbswerke auf die Urheberschaft hinzuweisen. 

§10. Schlussbestimmungene

  1. Die Kontaktaufnahme mit dem Wettbewerbsveranstalter in allen damit zusammenhängenden Angelegenheiten ist per Post unter der in § 1 angegebenen Adresse möglich 2 der Verordnung oder an die folgende E-Mail-Adresse: info@lorries.pl
  2. Alle in Werbe- oder Verkaufsförderungsmaterialien im Zusammenhang mit dem Wettbewerb enthaltenen Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken. Es gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung und der geltenden Gesetze. 
  3. Beschwerden zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb sind schriftlich und begründet an den Veranstalter an die in Abschnitt 1 genannten Adressen zu richten. 2 des Reglements innerhalb von drei Tagen nach Ende des Wettbewerbs - persönlich oder per Einschreiben (in diesem Fall ist das Datum des Poststempels ausschlaggebend für die Berücksichtigung der Beschwerde). Nach Ablauf der oben genannten Frist eingereichte Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Der Veranstalter prüft Beschwerden innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab dem Datum ihres Eingangs und informiert den Wettbewerbsteilnehmer schriftlich über deren Ergebnis an die in der Beschwerde angegebene Adresse. Die Entscheidung des Veranstalters über die Beschwerde ist bindend und endgültig. 
  4. In begründeten Fällen können die Veranstalter die Bestimmungen in Form von Anlagen ändern. 
  5. In Angelegenheiten, die nicht in der Verordnung geregelt sind, gelten die einschlägigen Bestimmungen des polnischen Rechts, insbesondere die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. 
  6. Sowohl die Wettbewerbsteilnehmer als auch der Veranstalter werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus den Wettbewerbsbestimmungen ergeben, gütlich durch Verhandlungen beizulegen. 
  7. Verbraucher können Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Vorschriften der Schlichtung durch die zuständige Gewerbeaufsichtsbehörde der Provinz vorlegen – Einzelheiten: http://www.wiih.org.pl/index.php?id=137. 
  8. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, die nicht gütlich beigelegt werden können, werden von einem ordentlichen Gericht gelöst, das für den Sitz des Veranstalters zuständig ist.