Beleuchtung von Pkw-Anhängern – was müssen Sie wissen?
Die Beleuchtung jedes Straßenfahrzeugs ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit auf den Straßen, insbesondere nachts, äußerst wichtig. Das Fehlen geeigneter Lichter und Markierungen an einem Pkw-Anhänger kann zu Unfällen führen. Deshalb ist es so wichtig, sich um die notwendige Ausrüstung zu kümmern – einschließlich der benötigten Lampen.
Anhängerbeleuchtung – Straßenverkehrsordnung
Die erforderlichen Kfz-Beleuchtungselemente sind in der jeweiligen Straßenverkehrsordnung festgelegt. Für Pkw-Anhänger gelten ähnliche Regelungen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 31. Dezember 2002 über die technischen Bedingungen von Fahrzeugen und den Umfang ihrer erforderlichen Ausrüstung. Kapitel 3 listet die notwendige Beleuchtung für das Fahrzeug und die Kombination aus Pkw und Anhänger auf.
Pkw-Anhänger – welche Lampen sollte er haben?
Das grundlegende und notwendige Element ist Ihre eigene Beleuchtung, sowohl permanent (Lampen) als auch Reflektoren. Wichtig ist auch, dass es über die entsprechende Genehmigung verfügt. Die Auswahl der Leuchten sowie das Aussehen und die Anzahl der Reflektoren hängen von der Größe des Anhängers selbst ab. Deshalb kümmern wir uns bei unseren Anhängern um alles und vor allem um Ihre Sicherheit!
Unabhängig von den Parametern und der Größe gibt es jedoch konstante Elemente, darunter:
- Blinker,
- Bremslichter,
- beleuchtetes Nummernschild,
- hintere Positionslichter,
- Notfall-Lichter,
- Nebelschlussleuchten,
- Dreieckförmige Rückstrahler,
- Front- und Seitenreflektoren in einer anderen Form als einem Dreieck.
Darüber hinaus ist bei größeren Anhängern eine zusätzliche Beleuchtung erforderlich:
- Anhänger breiter als 1,6 m – vordere Positionsleuchten;
- Anhänger breiter als 2,1 m – Heck- und Frontkonturen;
- Anhänger länger als 6 m (mit Deichsel) – seitliche Positionierung;
- zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg (zugelassen nach dem 1. August 2009) – Rückfahrscheinwerfer;
- GVM über 3,5 Tonnen und breiter als 2,1 m – hintere Konturreflektoren;
- GVM über 3,5 Tonnen und länger als 6 m (zugelassen nach dem 10. Oktober 2009) – reflektierende Seitenkonturen;
- GVM über 10 Tonnen und länger als 10 m – gelb reflektierende Tafeln mit roter, fluoreszierender Schaltung.
Erwähnenswert ist auch, dass es verboten ist, eine andere als die vorgeschriebene Beleuchtung anzubringen, da dies andere Verkehrsteilnehmer irreführen könnte. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser Regel und dazu gehören: vordere Positionslichter, Standlichter und Rückfahrlichter.
Kein Licht im Anhänger – woran liegt das?
Wenn ein Fahrzeug mit Anhänger nicht ordnungsgemäß angezündet wird, können ein Bußgeld und Strafpunkte verhängt werden. Dies liegt daran, dass gegen den Artikel verstoßen wurde. 88 des Gesetzes über geringfügige Straftaten und Kunst. 51 Abschnitt 1 der Straßenverkehrsordnung. Für das Nichtvorhandensein der erforderlichen Beleuchtung von der Abenddämmerung bis zum Morgengrauen sieht die Bußgeldliste eine Geldstrafe von 200 PLN und 4 Strafpunkten vor, während die Strafe für die Zeit von der Dämmerung bis zur Abenddämmerung 100 PLN und 2 Strafpunkte beträgt.